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In Franzensbad © kaprikfoto-fotolia.com

Hinweise zum Coronavirus

1. Einreisevorschriften nach Tschechien

Die Einreise nach Tschechien ist ohne Einschränkung möglich.

Anmelde- und ggf. Testpflichen gelten nur für Personen, die sich innerhalb der letzten 2 Wochen länger als 12 Stunden außerhalb der EU, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan aufgehalten haben.

Die aktuellen Einreisebestimmungen, weitere Einzelheiten zur Einreise sowie weitere Informationen zu den Corona-bedingten Einschränkungen des täglichen Lebens finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts und den dort verlinkten Seiten sowie auf der Internetseite der tschechischen Botschaft in Berlin. Bitte beachten Sie, dass diese bei kommenden Änderungen erst kurzfristig vor Geltungsbeginn aktualisiert werden.

2. Rückreise nach Deutschland

Für die Einreise nach Deutschland keine Melde- oder Quarantänepfichten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

3. Reisewarnung und Risikogebiet

Tschechien seit 03.03.2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. 

4. Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen

Die corona-bedingten Einschränkungen, insbesondere die Maskenpflicht, sind weitgehend aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht lediglich in Krankenhäusern und Seniorenheimen. Im öffentlichen Personennahverkehr besteht diese seit 14.04.2022 nicht mehr.

Da einige unserer Hotels als medizinische Einrichtungen gelten, kann dort in Innenräumen das Tragen einer Maske vorgeschrieben sein.

5. Stornierung wegen Nichtdurchführbarkeit Ihrer Reise

Bei uns buchen Sie direkt beim Reiseveranstalter. Dadurch sind Ihre Zahlungen an uns voll abgesichert. Falls eine Reise wegen behördlicher Anordnungen (Einreisesperre, Hotelschließung, etc.) nicht durchgeführt werden kann, werden wir Ihre gebuchte Reise natürlich kostenlos stornieren und erstatten Ihnen sämtliche Zahlungen innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen. Bitte beachten Sie, dass bei Erschwernissen bei der Einreise wie z.B. eine Test- oder Quarantänepfilicht, besondere Auflagen für Ungeimpfte, etc.) die Reise weiterhin durchführbar ist und damit eine kostenlose Stornierung ausgeschlossen ist. Eine eigene Corona-Erkrankung rechtfertigt keine kostenlose Stornierung. Bei uns werden Sie weder von einer Umbuchung „überzeugt“ noch wird Ihnen diese wie bei vielen Vermittlern und Reiseveranstaltern alternativlos und „selbstverständlich kostenlos“ angeboten. Auch wenn wir nicht hoffen, dass es nochmals zu einem Shutdown in der Reisebranche kommt, ist dies für Sie im Fall der Fälle bares Geld wert.

6. Empfehlung zum Abschluss einer Reiseversicherung

Wegen der Absicherung des persönlichen Risikos vor- oder während der Reise an Covid-19 zu erkranken, und deshalb die Reise nicht antreten bzw. abbrechen zu müssen oder sich im Ausland in Behandlung begeben zu müssen, empfehlen wir auf jeden Fall dem Abschluss einer Reiseversicherung, die dieses Risiko abdeckt. Insbesondere schon länger laufende und sich automatisch verlängernde Versicherungspakete decken oft das Corona-Risiko nur unvollständig ab und sollten aktualisiert werden.

Diese Hinweise haben den Rechtsstand 14.04.2022 und werden bei Bedarf aktualisiert.

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