
Eine ambulante Vorsorgekur (früher offene Badekur) ist eine von gesetzlichen Krankenkassen zur Erhaltung der Gesundheit.unterstützte Maßnahme in anerkannten Kurorten. Da die Kurorte aus unserem Angebot als solche anerkannt sind, kann eine ambulante Vorsorgekur auch in Tschechien durchgeführt werden. Möglich macht dies das zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz. Danach können alle Versicherten auch Leistungserbringer in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein gegen Kostenerstattung in Anspruch nehmen. In der Regel kann eine solche Kur in einem Abstand von 3 Jahren beantragt bewilligt werden.
Daher bietet jede gesetzliche Krankenkasse (z.B. die Allgemeinen Ortskrankenkassen-AOK, die Betriebskrankenkassen-BKK, die Barmer, die Krankenkasse hkk, die Innungskrankenkassen-IKK, die Techniker-Krankenkasse-TK, die Deutsche Angestellten Krankenkasse-DAK und die Landwirtschaftlichen Krankenkassen-LKK) für Kuren in Tschechien eine mehr oder weniger hohe Bezuschussung bzw. Übernahme von Kosten für die Unterkunft und Kuranwendungen an.
Da es keine genauen gesetzlichen Regelungen für die Kostenübernahme gibt, kann jede Krankenkasse dies im Detail anders ausgestalten. Vieles ist abhängig vom behandelnden Arzt und natürlich dem persönlichen Gesundheitszustand. Als grober Anhaltspunkt für die Höhe der Kostenerstattung kann gelten, dass maximal die Kosten, die entsprechende Leistungen bei ambulanten Kuren in Deutschland verursachen, übernommen werden.
Auf jeden Fall muss der Kuraufenthalt zunächst von einem deutschen Arzt als notwendig bescheinigt werden und vorab von der Krankenkasse bewilligt worden sein. Nähere Hinweise und Informationen zu den Voraussetzungen und die entsprechenden Formblätter erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Viele Krankenkassen setzen für die Bezuschussung oftmals eine Mindestlänge für den Kuraufenthalt (meist 3 Wochen) voraus. Wellnessaufenthalte werden regelmäßig nicht bezuschusst.
Die Krankenkassen übernehmen bei einer ambulanten Vorsorgekur (Badekur) einen Großteil der Kosten der Anwendungen bzw. Kurmittel (90% + 10,00 EUR pro Verordnung) sowie die vollen ärztlichen Behandlungskosten. Ob eine im Rahmen des Kuraufenthalts durchgeführte Anwendung durch die Krankenkasse übernommen wird, ist abhängig davon, ob diese nach deutschem Heilmittelrecht verordnungs- bzw. bezuschussungsfähig ist. Dies ist in der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – HeilM-RL geregelt. Für die Unterkunft, Verpflegung sowie die Kurtaxe erhalten Sie je nach Kasse lediglich einen pauschalen Zuschuss von ca. 16,00 EUR pro Tag. Fahrtkosten werden in der Regel nicht bezuschusst.
Soweit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Sie diese vorstrecken und bekommen sie nach dem Ende des Kuraufenthalts gegen Vorlage einer Bestätigung über die erhaltenen Anwendungen, in der auch die ordnungsgemäße Durchführung der ambulanten Kurmaßnahmen bescheinigt wird, von dort erstattet. Auch werden in dieser Bestätigung die Einzelpreise der Anwendungen aufgeführt. Diese detaillierten Bestätigungen über die Kuranwendungen für die Krankenkasse erstellen Ihnen die Kurhotels. Die Hotels können hierfür (i.d.R. geringe) Kosten verlangen, sofern diese Leistung nicht im gebuchten Paket enthalten ist. Eine direkte Abrechnung durch uns mit der Krankenkasse ist leider nicht möglich. Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, können ggf. als "außergewöhnliche Belastungen" bei der jährlichen Steuererklärung eingereicht werden. Absetzbar sind neben den Fahrtkosten auch die Kosten für Behandlung und Unterbringung.
Auch wenn Sie an uns zunächst den pauschalen Reisepreis für den Kuraufenthalt zahlen, erstellen wir Ihnen gerne bei Bedarf nach Beendigung des Kuraufenthalts und nach Vorlage der Bestätigung der Kuranwendungen eine in einen Unterbringungs- und einen Anwendungsteil aufgeschlüsselte Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können. Um nach dem Ende der Reise keine Überraschungen zu erleben, klären Sie bitte vorab auf jeden Fall mit Ihrer Krankenversicherung, ob diese Vorhensweise akzeptiert wird.
Diese Regelungen gelten sinngemäß auch, wenn Sie privatversichert oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen beihilfeberechtigt sind. Sämtliche Kurorte aus unserem Angebot sind in der Übersicht der anerkannten Heilbäder und Kurorte (zu § 35 Abs. 1 Satz 2 BBhV) enthalten, sodass auch in Tschechien durchgeführte ambulante Heilkuren in den Genuss einer Kostenerstattung kommen.
Unser Tipp: Suchen Sie sich bei Bohemia-Travel.de einen Kuraufenthalt aus. Treten Sie dann an Ihre Krankenkasse und Ihnen Arzt heran. Diese werden Ihnen dann alle weiteren Schritte aufzeigen, um in den Genuss einer Kostenübernahme zu kommen. Buchen Sie nach Bewilligung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse Ihren Kuraufenthalt bei Bohemia-Travel.de.
Kommen Sie einfach bei Fragen auf uns zu. Wir stehen Ihnen gerne als Ihr kompetenter Partner beratend zur Seite. Bindende Aussagen zur Erstattung von Aufwendungen kann aber letztlich nur Ihre Krankenkasse treffen.
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